Wenn ein Flugreisender wegen einer Verspätung seinen Anschlussflug verpasst, muss die Fluggesellschaft ihm in der Regel einen Ausgleich zahlen. „Das gilt jedoch nicht, wenn der Passagier sich auf eigene Faust einen früheren Anschlussflug organisiert und dadurch sein Ziel relativ pünktlich erreicht“, weiß Holger Friedrich, Reiseexperte von www.fluege.de. So habe kürzlich das Landgericht Frankfurt entschieden (Aktenzeichen: 2-24 S 141/12). Weiterlesen